E-CHECK und DGUV Vorschrift 3
Der E-CHECK prüft elektrische Anlagen und Geräte in Privathaushalten auf Sicherheit, die DGUV Vorschrift 3 die entsprechenden Prüfungen in Betrieben. Beide sind gesetzliche oder versicherungsrelevante Pflichten und schützen vor Bränden, Stromschlägen und Haftungsrisiken. Sie erhalten ein Prüfprotokoll und, bei bestandener Prüfung, die Plakette als sichtbaren Nachweis.
Das gehört dazu
- E-CHECK für ortsfeste Anlagen im Privathaushalt
- E-CHECK für ortsveränderliche Geräte
- Wiederkehrende Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 in Betrieben
- Prüfprotokoll und Plakette beziehungsweise Prüfmarke
- Wartungsvertrag mit festen Prüfterminen
So arbeiten wir
- 01
Anfrage
Sie melden sich mit Ihrem Prüfbedarf, privat oder als Betrieb.
- 02
Terminvereinbarung
Wir vereinbaren einen Termin und klären, welche Anlagen und Geräte geprüft werden.
- 03
Prüfung vor Ort
Wir prüfen die Anlagen und Geräte nach den geltenden Normen.
- 04
Protokoll und Plakette
Sie erhalten das Prüfprotokoll und, bei bestandener Prüfung, die Plakette.
Bevor Sie anrufen
Was ist E-CHECK?
Der E-CHECK ist eine bundesweit einheitliche Sicherheitsprüfung für elektrische Anlagen und Geräte in Privathaushalten, durchgeführt von E-CHECK-berechtigten Innungsfachbetrieben. Er deckt Mängel auf, bevor sie zu Bränden oder Stromschlägen führen, und ist bei vielen Versicherungen Voraussetzung für den vollen Schutz. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie die E-CHECK-Plakette als sichtbaren Nachweis.
Brauche ich als Betrieb eine DGUV-V3-Prüfung?
Ja. Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, ortsveränderliche Elektrogeräte und ortsfeste Anlagen in wiederkehrenden Abständen prüfen zu lassen. Die DGUV Vorschrift 3 schützt Ihre Beschäftigten und Sie vor Haftungsrisiken im Schadensfall. Wir übernehmen die Prüfung, dokumentieren die Ergebnisse und erinnern Sie an den nächsten Prüftermin.
Wie oft muss eine DGUV-V3-Prüfung wiederholt werden?
Die Prüffristen richten sich nach Gerätetyp, Nutzungsumgebung und dem bisherigen Prüfergebnis Ihres Betriebs und werden von der Elektrofachkraft festgelegt. In einem Wartungsvertrag legen wir die Termine gemeinsam fest, damit Sie sich um nichts kümmern müssen. So bleiben Sie durchgehend nachweispflichtig und rechtssicher.
Was passiert, wenn bei der Prüfung ein Mangel gefunden wird?
Wir dokumentieren jeden Mangel im Prüfprotokoll und erklären Ihnen, wie dringend er ist. Kleinere Mängel beheben wir häufig direkt vor Ort, größere besprechen wir mit Ihnen und erstellen ein separates Angebot. Erst nach der Behebung gilt die Anlage als sicher und geprüft.
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